Geldwäscheprävention: AMLA-Konsultation zur Risikobewertung von Steuerberatern (RTS Risk)
Die Steuerberaterkammer Düsseldorf berichtete über einen AMLA-Entwurf zur Risikobewertung im Nichtfinanzsektor. Die in der Meldung genannte Konsultationsfrist endete am 27. September 2026.
Fachliche Auswahl: Tanja WagnerSteuerberaterin
Kurze Zusammenfassung der Veröffentlichung von Steuerberaterkammer Düsseldorf.
Vollständigen Originalbeitrag lesenEntwurf für eine einheitliche Risikobewertung
Die geplanten technischen Standards betreffen auch Steuerberater und Steuerbevollmächtigte. Sie sollen eine Methodik für die Bewertung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken sowie die Zuordnung zu Risikoklassen vorgeben.
Bedenken gegen zusätzliche Bürokratie
Die Kammern kritisieren insbesondere den Umfang vorgesehener Datenerhebungen, teilweise unpassende Datenpunkte und die Belastung kleiner Kanzleien. Die Meldung erläutert einen Konsultationsentwurf und darf nicht als Darstellung bereits geltender neuer Standards verstanden werden.
Kurz zusammengefasst
Der Hinweis dokumentiert die Diskussion um eine verhältnismäßige Risikobewertung für den steuerberatenden Berufsstand; die damalige Konsultationsfrist ist abgelaufen.
Originalquelle
Diese Seite gibt einen kurzen Überblick über die verlinkte Meldung. Der vollständige Text und weiterführende Einzelheiten stehen beim ursprünglichen Herausgeber.
- Geldwäscheprävention: AMLA-Konsultation zur Risikobewertung von Steuerberatern (RTS Risk)Steuerberaterkammer Düsseldorf
Der Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.