Vollmachtsdatenbank: Bestandsvollmachten müssen aktiv bearbeitet werden
Die Steuerberaterkammer Düsseldorf informiert über Anpassungen älterer Vollmachten in der Vollmachtsdatenbank. Hintergrund ist die Neuregelung der elektronischen Bekanntgabe von Steuerbescheiden.
Fachliche Auswahl: Tanja WagnerSteuerberaterin
Kurze Zusammenfassung der Veröffentlichung von Steuerberaterkammer Düsseldorf.
Vollständigen Originalbeitrag lesenBekanntgabeweg bei älteren Vollmachten festlegen
Die Meldung betrifft insbesondere vor dem 29. April 2026 angelegte Vollmachten ohne hinterlegte Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe. Für diese Bestände soll eine aktive Entscheidung über die elektronische oder postalische Übermittlung getroffen werden.
Angaben aktualisieren und erneut übermitteln
Die Kammer beschreibt die Auswahl des Bekanntgabewegs und die erneute Übermittlung an die Finanzverwaltung. Für elektronische Benachrichtigungen ist die hinterlegte E-Mail-Adresse relevant; bei größeren Beständen kann die Mehrfachbearbeitung unterstützen.
Kurz zusammengefasst
Die Originalmeldung erläutert, welche Bestandsvollmachten zu prüfen sind und wie der gewünschte Bekanntgabeweg in der Datenbank hinterlegt wird.
Originalquelle
Diese Seite gibt einen kurzen Überblick über die verlinkte Meldung. Der vollständige Text und weiterführende Einzelheiten stehen beim ursprünglichen Herausgeber.
- Vollmachtsdatenbank: Bestandsvollmachten müssen aktiv bearbeitet werdenSteuerberaterkammer Düsseldorf
Der Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.